Wie sich zeigte, beinhaltet die Cola von Red Bull Spuren von Kokain und wurde deshalb von den Lebensmittel-Aufsichtsbehörden in Hessen und Nordrhein-Westfalen aus dem Verkehr gezogen sowie der weitere Verkauf untersagt.
Die Grundlage ist eine Messung der nordrhein-westfälischen Behörden. Grundsätzlich bestehe zwar bei den geringen Mengen keine Gesundheitsgefahr, aber in Lebensmitteln seien solche Substanzen nicht zugelassen und haben darin nichts zu suchen.
Ursache dafür ist dekokainierter Cocablattextrakt, der in dem Getränk verwendet wird, indess wehrt sich Red Bull gegen diese Entscheidung mit der Begründung, dass weltweit dekokainierter Cocablattextrakt in Lebensmitteln verwendet werden würde.
Natürlich ist die nachgewiesene Menge äußerst gering, aber Kokain bleibt Kokain, zudem vor allem Jugendliche dieses Getränk kaufen und zu Genuss nehmen, könnte hier der Anfang eines Kleinst-Kokain Konsumes beginnen.
Der Sprecher des hessischen Umweltministeriums betonte gleichzeitig, dass Red-Bull-Cola "nicht gesundheitsschädlich" sei, es falle aber unter das Betäubungsmittelgesetz und brauche dafür eine gesonderte Zulassung.