Mit dem Gerichtsbeschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Würtemberg von gestern wurde entschieden, dass die Gefahrenabwehrverordnung in Freiburg den Alkoholkonsum an bestimmten Orten der Stadt verboten hatte, unrechtmäßig ist. Wir baten die Stadtratsfraktionen und Parteien um Stellungnahme sowie um eine Einschätzung für das noch geltende Alkoholverbot am Magdeburger Hasselbachplatz:
DIE LINKE ist noch unentschlossen
Hans-Jürgen Schwartz, Fraktionsassistent der Fraktion "DIE LINKE", teilte mit, sich erst eine Meinung auf der kommenden Fraktionssitzung am 10. August bilden zu wollen, eine derzeitige Wertung sei derzeit nicht erhältlich.
FDP gegen Generalverdacht und Kollektivstrafe - Überprüfungsantrag in folgender Ratssitzung
Die FDP-Fraktion, vertreten durch Hans-Jörg Schuster als Fraktionsvorsitzenden, sieht eine Notwendig der Überprüfung der Magdeburger Gefahrenabwehrverordnung. Verbote allein seien kein probates Mittel, um Verhaltensweisen nachhaltig zu ändern. [...] Generalverdacht und Kollektivstrafe seien Bestandteil der Magdeburger Verordnung und daher nicht zustimmungswürdig. Aus diesem Grunde habe die FDP-Ratsfraktion die damalige Verordnung auch nicht mitgetragen. Es wird darauf verwiesen, dass die Magdeburger Verordnung damals in Freiburg als Beispiel als Aktenanlage der dortigen Verordnung beigefügt worden sei. Es muss also geprüft werden, ob die Magdeburger Verordnung generell vor Gericht bestand haben würde. Die FDP wird einen gleichlautenden Antrag in den Stadtrat einbringen. Die Stadt mit Verbotszonen zu überziehen sei sinnlos. Eine stärke Präsenz der Sicherheitsbehörden würde das Sicherheits- und Ruhebedürfnis der Anwohner unterstützen können.
CDU will an der Verordnung festhalten
Die CDU/BFM Ratsfraktion erklärt durch den Stadtrat Michael Hoffmann:
"Es gilt das öffentliche mit dem privaten Interesse im Falle des Alkoholverbots auf dem Hassel und in Hinsicht auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abzuwägen. Alkoholverbote im öffentlichen Raum sind an den Plätzen, wie dem Willy-Brandt-Platz oder auch erweiternd mit unserem aktuellen Antrag im Stadtrat auch für den Konrad-Adenauer-Platz sinnvoll. Eine lebendige Kneipenszene, wie am Hassel, belebt das Flair einer Landeshauptstadt. Jedoch gab es immer wieder erhebliche Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit am Hassel und Gefährdung des Verkehrs. Daher sind wir der Auffassung, dass das Alkoholverbot im öffentlichen Bereich des Hassel beibehalten werden sollte. Innerhalb der Kneipen ist genügend Platz. Daher muss nicht in den öffentlichen Raum gedrängt werden."
DIE GRÜNEN: Vorherige Strafrahmen reichen aus - Gefahrenabwehrverodnung in diesem Punkte überflüssig.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN äußern sich über die Fraktionsgeschäftsführerin Eva-Maria Schulz. Gegenüber den Magdeburger-Nachrichten erklärte Frau Schulz, die Magdeburger Grünen sehen in dem Alkoholverbot keine geeignete Maßnahme um Straftaten wirksam vorzubeugen. "Man muss hier ganz klar zwischen den verbürgten Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger auf der einen und Straftaten auf der anderen Seite trennen. Zu den Freiheitsrechten gehört eben auch der Genuss aller Arten von Getränken in der Öffentlichkeit. Alles, was der Oberbürgermeister auch heute wieder in der Presse angeführt hat: auf die Straßen urinieren und überall Glasscherben herumliegen lassen- das ist alles sowieso strafbar, dazu braucht es kein Alkoholverbot und damit keine Beschneidung von Bürgerrechten, die alle trifft. Alles, was eine negative Folge von übermäßigem Alkoholkonsum sein kann: Ordnungswidrigkeiten oder sogar Gewalt, ist verboten und muss dementsprechend geahndet werden. Dazu ist aber natürlich eine gewisse Präsenz von Polizei und Ordnungsamt erforderlich. Wenn aber einfach Verbotszonen in der Stadt ausgesprochen werden, stellt man alle von vornherein unter Generalverdacht, die sich in diesen Bereichen bewegen. Außerdem sehen wir eine Tendenz hin zur Verdrängung von Jugendlichen. Das lässt sich am Beispiel Hasselbachplatz auch empirisch nachweisen. Wir fordern: Weg mit dem pauschalen Alkoholverbot, Mehr Sicherheit am Hassel und anderen belebten Plätzen durch regelmäßige Bestreifung. Dazu eine bessere Aufklärungsarbeit zum Thema Alkoholmissbrauch und eine stärkere Kontrolle von Verboten dort, wo sie Sinn machen, wie zum Beispiel in den Verkehrsmitteln der MVB."
SPD-Tierschutz-Future!: Kein Änderungsbedarf erkennbar. Bisherigen Erfoge zeigen Wirksamkeit.
Die Stadtratsfraktion SPD-Tierschutzpartei-Future!, Vorsitzender Hans-Dieter Bromberg vertritt die folgende Auffassung:
"Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Würtemberg gegen das Alkoholverbot hat für uns in Sachsen-Anhalt bzw. Magdeburg keine direkte Verbindlichkeit. Sicherlich werden Kritiker jetzt die Entscheidung des Gerichtes nutzen, um auch hier Klage gegen das Verbot einzureichen. Wer jetzt aber klagt, sollte sich bewusst machen, wogegen er klagt. Es geht ja wohl kaum um eine Freiheitsbeschränkung, wie das Gericht ausführt. In meinen Augen besteht durch öffentliche Alkoholexzesse, wie sie lange Zeit am Hasselbachplatz oder am Bahnhofsvorplatz zu beobachten waren,
die Gefahr, dass das notwendige Verständnis und Miteinander zwischen Anwohnern und Gaststättenszene aus den Fugen gerät. Pöbeleien, Sachbeschädigungen und Verunreinigungen waren leider keine vereinzelten Extreme. Dass sich die Lage an den mit einem Alkoholverbot belegten Plätzen eindeutig verbessert hat, kann man nicht bezweifeln und beweist u.E., dass die Ordnungskräfte mit Augenmaß und keinesfalls überzogen agieren, auch wenn Kritiker gerne das Gegenteil behaupten. Ich denke dass wir im Stadtrat und auch in den Fraktionen dazu noch Diskussionen führen werden, aber an der jetzigen Situation in Magdeburg nichts ändern müssen."
Die NPD wurde ebenfalls angefragt, wollte sich jedoch nicht äußern.
JB © magdeburger-nachrichten.de