Nachrichtendienst mit Tagesthemen
Internet | Gesundheit | Unterhaltung | Wirtschaft | Sport | Politik | Technik | Wissen | Tagesthemen | Deutschland | International | Schlagzeilen
OnlinePresse.info
Nachrichten + Pressemitteilungen + Neuigkeiten ✔

Pressemitteilungen veröffentlichen im Presseportal

Liberale gegen eine Erhöhung des Arbeitslosenbeitrags

Bild von Denker
DruckversionDruckversionPDF-VersionPDF-Version

Die Liberalen sprechen sich gegen die Erhöhung des Arbeitslosenbeitrags aus. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, betonte, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Beitrags gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag verstoße. Der ehemalige FDP-Generalsekretär Dirk Niebel (FDP) warnte davor, den Faktor Arbeit weiter zu belasten und schlug vor, zuerst einmal "jede Subventionsmaßnahme auf ihren Sinn zu überprüfen".

Heinrich KolbDie Bundesagentur für Arbeit (BA) wird dieses Jahr mit einem Rekorddefizit von rund 15 Milliarden Euro beenden. Erste Stimmen fordern daher bereits die Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, um die steigenden Kosten für die Arbeitspolitik zu decken. Die Liberalen sprechen sich gegen die geforderte Erhöhung aus.

Niebel: Jede Subventionsmaßnahme auf ihren Sinn zu überprüfen

Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) warnte vor einer Beitragssteigerung über den gesetzlich vorgesehenen Regelsatz von drei Prozent hinaus. Er betonte, der Faktor Arbeit dürfe nicht zusätzlich belastet werden. Vielmehr sprach sich Niebel dafür aus, bei unsinnigen Subventionsausgaben Einsparungen vorzunehmen. "Der Staat hat Geld wie Heu, er gibt es nur an der falschen Stelle aus", so der Liberale. "Ich bin dafür, jede Subventionsmaßnahme auf ihren Sinn zu überprüfen". Dies gelte für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, aber auch für "anderen Subventionsirrsinn".

Kolb: Beitragserhöhung gefährdet Arbeitsplätze

Auch der Sprecher für Sozialpolitik der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, lehnte eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung in der Krise ab, da sie zusätzliche Arbeitsplätze gefährde.

Kolb erinnerte daran, dass im Koalitionsvertrag vereinbart sei, "die paritätisch finanzierten Lohnzusatzkosten dauerhaft unter 40 Prozent zu halten". "Auch vor diesem Hintergrund verbietet sich eine Anhebung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages über den im Gesetz vorgesehenen Regelsatz von drei Prozent hinaus, da nicht erkennbar ist, in welchem anderen Bereich der Sozialversicherung in gleicher Größenordnung Beiträge gesenkt werden können", erklärte Kolb.

10
Durchschnitt: 10 (1 Bewertung)
Eigene Bewertung: Keine
Ist dieser Bericht nützlich und hilfreich?
Belohnen Sie den Autor durch Ihre sozialen Empfehlungen: