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Arbeit und Soziales: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2010

Bild von Denker
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Zum ersten Januar 2010 treten neue Gesetze im Bereich Arbeit und Soziales in Kraft. Hier ist die Übersicht der neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich Arbeit und Soziales:

1. Kurzarbeitergeld verlängert

Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Jahr 2010 beginnt.

Mehr Informationen unter: Kurzarbeitergeld

2. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

Gesamtübersicht für 2010 (Angaben in Euro):

Rechengröße
vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung / Jahr
Alte Bundesländer 32.003 Jahr
Neue Bundesländer 32.003 Jahr

Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Alte Bundesländer 2.555 Monat
Alte Bundesländer 30.660 Jahr
Neue Bundesländer 2.170 Monat
Neue Bundesländer 26.040 Jahr

Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesländer 5.500 Monat
Alte Bundesländer 66.000 Jahr
Neue Bundesländer 4.650 Monat
Neue Bundesländer 55.800 Jahr

Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung
Alte Bundesländer 6.800 Monat
Alte Bundesländer 81.600 Jahr
Neue Bundesländer 5.700 Monat
Neue Bundesländer 68.400 Jahr

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Alte Bundesländer 3.750 Monat
Alte Bundesländer 45.000 Jahr
Neue Bundesländer 3.750 Monat
Neue Bundesländer 45.000 Jahr

Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
Alte Bundesländer 4.163 Monat
Alte Bundesländer 49.950 Jahr
Neue Bundesländer 4.163 Monat
Neue Bundesländer 49.950 Jahr

Quelle: BMAS

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung 2008 aktualisiert.

Mehr Informationen unter: Rechengrößen Sozialversicherung

3. Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent.

Durch die Beitragsabführung an den Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen von der Künstlersozialkasse keinen Nachweis über die Beiträge der einzelnen versicherten Künstler und Publizisten mehr. Um Probleme z.B. bei der Berechnung von einkommensabhängigen Entgeltersatzleistungen zu vermeiden, wird die Meldepflicht um einen automatisierten monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt.

Mehr Informationen unter: Künstlersozialversicherung

4. Umlagesatz für das Insolvenzgeld

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 wird auf 0,41 Prozent festgelegt. Die Insolvenzgeldumlage ist von den Arbeitgebern aufzubringen. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das die Arbeitsentgeltansprüche für die drei dem Insolvenzereignis vorhergehenden Monate sichert. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte ist unter anderem notwendig, um das Defizit von über einer Milliarde Euro auszugleichen, das bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2009 aufgrund der Auszahlung des Insolvenzgeldes infolge der Wirtschaftskrise entstanden ist.

5. Gesetzliche Unfallversicherung

Das Jahr 2010 bringt eine Reihe von Änderungen für die gesetzliche Unfallversicherung. Unter anderem prüfen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung ab Januar die Daten, die der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet hat.

Ab dem 4. Januar 2010 gibt es eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung: Unter 0800/6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.

Mehr Informationen unter: Gesetzliche Unfallversicherung

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