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Signaturgesetz für De-Mail anwendbar

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Zur Kritik an De-Mail aufgrund der Umverschlüsselung beim Provider erklärt der Vorsitzende der AG IT und Informationsgesellschaft der FDP-Bundestagsfraktion Manuel HÖFERLIN:

E-Mail-Nutzer müssen für die Sicherheit ihrer Korrespondenz sensibilisiert werden. Leider machen bisher nur ca. 5 Prozent der User Gebrauch von Verschlüsselungstechnik.

Diese Sensibilisierung ist aber nicht Aufgabe von De-Mail. Hier wird eine nachvollziehbare Zustellung und Identitätssicherheit gewährleistet. So wie man niemanden daran hindern kann, in der Offlinewelt seine Steuererklärung in einem unverschlossenen Umschlag in den Briefkasten zu werfen, wird analog in der Onlinewelt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht zwingend vorgeschrieben.

Das zugrundeliegende Gesetz von De-Mail regelt vor allem die sichere, nachprüfbare Zustellung einer Mail. Darüber hinaus klärt es die durch Authentifizierung sichere Identität von Absender und Adressat und schafft Voraussetzungen technischer und sicherheitstechnischer Art, die ein Provider erfüllen muss, um zertifizierter De-Mail Anbieter zu sein.

Verschlüsselungen sind nicht primär Bestandteil des Gesetzes, sondern werden bereits durch das Signaturgesetz geregelt. Jedem Nutzer, der eine herkömmliche oder eine De-Mail sendet, steht es frei, das Signaturgesetz anzuwenden und seine Mail Ende-zu-Ende zu verschlüsseln. Auf diese Weise liegt die Mail zu keiner Zeit vollkommen unverschlüsselt beim Provider vor.

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