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OnlinePresse.info: Zum Gutachten von Prof. Ebsen im Auftrag des Parteivorstandes der SPD erklärt die Stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ulrike FLACH:
Prof. Ebsen nimmt in seinem Gutachten zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gleichheitssatzes an die Ausgestaltung des Sozialausgleichs zu einem Problem Stellung, dass es gar nicht gibt. Er baut eine Argumentation auf, die auf spekulativen Vermutungen beruht. Solch eine Vorgehensweise kann man nur als unseriös bezeichnen. Ein zweites Mal sollte einem Wissenschaftler das nicht passieren.
Wenn die SPD auf solch einer wackligen Grundlage eine Verfassungsklage aufbauen möchte - viel Freude! Die Blamage ist absehbar. Mittlerweile muss man sich fragen, wie groß die Konzept- und Ideenlosigkeit bei der SPD sein muss, wenn sie schon versucht, mit solchen Mitteln gegen unsere Vorhaben mobil zu machen.
Selbstverständlich werden beim Sozialausgleich sämtliche beitragspflichtigen Einkommen berücksichtigt werden. Die SPD hätte sich das Geld für das Gutachten also sparen können.
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