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Karlsruhe korrigiert SPD-Politik

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Wieder einmal hält ein Steuergesetz der SPD der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Berufstätige, die auf ein privates Arbeitszimmer angewiesen sind, die Kosten dafür steuerlich absetzen dürfen. FDP-Finanzexperte Volker Wissing hält die Politik von Ex-Finanzminister Steinbrück (SPD) für gescheitert - und verspricht eine schnelle Umsetzung des Urteils.

Die Karlsruher Richter erklärten am Donnerstag ein Steuergesetz aus dem Jahr 2007 teilweise für verfassungswidrig, das die steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer aberkannte. Ansprüche müssen jetzt rückwirkend bis 2007 anerkannt werden.

Der Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Volker Wissing (FDP), machte im Interview mit der ''Thüringer Allgemeinen'' die Politik des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück für den notwendigen Karlsruher Eingriff verantwortlich. Ob Pendlerpauschale, die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge oder die Anerkennung von Arbeitszimmern beim Finanzamt - alles das sind "Entscheidungen sozialdemokratischer Finanzminister gewesen, die aus sozialpolitischen Gründen die Verfassung beiseite gelegt und ins Steuerrecht eingegriffen haben", kritisierte Wissing.

In dem neuerlichen Richterspruch sieht Wissing einen weiteren Beleg für das Scheitern des Ex-Finanzministers. Die Liberalen hätten bereits damals ihre Bedenken gegen das Gesetz geäußert. "Nun mussten wir im laufenden Verfahren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Aber wir werden jetzt selbstverständlich umgehend diese Entscheidung umsetzen", kündigte Wissing an. Er geht davon aus, dass der Bundesfinanzminister noch in diesem Jahr Vorschläge zur Gegenfinanzierung macht.

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