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OnlinePresse.info: Die Unfallversicherung greift im Falle eines Unfalles – das ist fast jedem klar. Teilweise nicht bekannt ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung Teil des Sozialversicherungspaketes ist, die bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einspringt. Immer dann, wenn ein Unfall in der Freizeit passiert, haftet sie nicht. Dafür ist der Schutz durch eine private Unfallversicherung erforderlich. (Quelle: http://www.eurofinanzkapital.de/node/146)
Unfallversicherung Versicherungsvergleich
http://www.eurofinanzkapital.de/unfallversicherung-vergleich
Private Unfallversicherungen lassen sich in zwei Grundkategorien einteilen: zum einen gibt es Verträge, bei denen laufende Beiträge gezahlt werden und bei denen der reine Versicherungsschutz beim privaten Unfall gewährleistet ist, zum anderen gibt es private Unfallversicherungen, die mit einer Kapital- oder Rentenleistung abgeschlossen werden. Zusatzoptionen wie zum Beispiel ein Anstieg der Leistungen bei erhöhter Invalidität (Progression) oder die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung sind beim Versicherungsabschluss gesondert zu vereinbaren.
Die private Unfallversicherung springt immer dann ein, wenn dem Versicherungsnehmer ein Unfall zustößt, dabei ist der Begriff „Unfall“ klar definiert, nämlich als unfreiwillige äußere Einwirkung, die einen Gesundheitsschaden beim Versicherungsnehmer hervorruft. Weiterhin gelten Sportverletzungen oder Überanstrengungen, die Verrenkungen, Muskel-, Sehnen- oder Kapselrisse als deckungsfähige Unfälle. Krankheiten und deren Folgen zählen dagegen nicht als Unfälle und auch die Berufsunfähigkeit ist mit der privaten Unfallversicherung nicht abgedeckt. Wer einen Arbeitsunfall erleidet, der kann meistens gleich zweimal kassieren: Die private Unfallversicherung deckt auch die Folgen von Unfällen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung enthalten sind.
Quelle: http://www.eurofinanzkapital.de/node/146
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