Es geht ans Rechnen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar muss künftig das Arbeitslosengeld II neu bestimmt werden. Bei Kindern will das Arbeits- und Sozialministerium ein Gutscheinsystem einführen. Diese Idee begrüßte FDP-Fraktionsvize Miriam Gruß. Bei der Anpassung der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene mahnte sie jedoch, das Lohnabstandsgebot zu wahren.
Die Bundesregierung plant, die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Neubestimmung der Hartz-IV-Sätze zum Teil durch ein Gutscheinsystem umzusetzen. Das bestätigte Miriam Gruß in der „Mitteldeutschen Zeitung“. Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion begrüßte die Idee von Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei Kindern statt Barauszahlungen zu tätigen, Schulessen, Kinderhorte, Sport- bzw. Freizeitaktivitäten und Ähnliches zu finanzieren. Denkbar sei die Umsetzung über Chipkarten, sagte Gruß, die mit einem entsprechenden Betrag aufgeladen sind, den es dann in Sachleistungen umzusetzen gilt.
Spekulationen über neue Hart-IV-Sätze zu früh
Des Weiteren werde derzeit berechnet, inwiefern der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene angepasst werden muss. Gruß sagte, es sei noch „zu früh um über Zahlen zu spekulieren“. Wichtig sei aber, dass es dabei bleibe, „dass Hartz IV eine Grundsicherung darstellt und das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt“.
Währenddessen warnte FDP-Fraktionsvize und -Sozialpolitikexperte Heinrich Kolb in der „Bild“ davor, bei der Neuberechnung, den Bundeshaushalt höher zu belasten: „Sollte die Neugestaltung der Hartz-IV-Sätze zu Mehrausgaben führen, muss das Ministerium Vorschläge für Einsparungen an anderer Stelle machen.“
Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die geplante Hartz-IV-Reform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang Februar zurück. Die Richter hatten moniert, dass die aktuelle Methode zur Berechnung der Regelsätze nicht nachvollziehbar sowie intransparent und realitätsfern sei. Daher müsse die Bundesregierung die Sätze neu kalkulieren. Besonders die Leistungen für Kinder von Hartz-IV-Familien sollten nicht pauschalisiert werden. Die Neuregelung müsse bis Ende des Jahres entschieden sein.