Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt und folgte einem Richterspruch aus Straßburg. Jetzt müssten Mütter das Sorgerecht mit Vätern teilen, wenn das dem Kindeswohl entspreche. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern.“
Bisher erhielten Männer in nichtehelichen Beziehungen erst dann ein Sorgerecht, wenn die Mutter dem ausdrücklich zustimmte. Diese Regelung widerspreche dem Diskriminierungsverbot, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht nach der Beschwerde eines Vaters. Familiengerichte müssten jetzt beiden Eltern das gemeinsame Sorgerecht zusprechen, wenn es dem Kindeswohl entspreche. „Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft“, erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Karlsruher Richter folgten mit der Entscheidung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2009, das in einem anderen Fall die deutsche Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Ein lediger Vater aus Pulheim bei Köln hatte in Straßburg geklagt, nachdem er jahrelang in Deutschland vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Kurz nach dem europäischen Urteil hatte das Justizministerium bereits begonnen, an einem Reformkonzept für eine Neuregelung des Sorgerechts zu arbeiten. „Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.
Reformvorschlag mit Widerspruchslösung
„Die Frage des Sorgerechts muss sich immer am Wohl des Kindes orientieren“, betonte auch Stephan Thomae, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss. Die Liberalen wollen „künftig ledigen Vätern selbst dann die Möglichkeit einräumen, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten, wenn die Mutter dem nicht zustimmt“. Eine entsprechende Reform solle aber eine Widerspruchslösung enthalten. Danach würden unverheiratete Eltern von Beginn an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, sofern die Mutter dem nicht widerspreche und beim Familiengericht Recht bekomme.
„Aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor“, erklärte die Justizministerin. Alle Überlegungen gelte es jetzt zusammenzuführen, um „ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt“, auszugestalten.