Auch wenn es über die künftige Regelung der Sicherungsverwahrung noch keine Einigung gibt, gilt es, Maßnahmen im Bezug zu Straftätern, die derzeit durch einen Richterspruch in Straßburg freikommen, zu ergreifen. Neben der Fußfessel sieht der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt gesetzliche Spielräume bei den Ländern. Notorisch gefährliche Kriminelle könnten in psychiatrischen Anstalten untergebracht werden. Der FDP-Politiker forderte die Länder auf, ihre Gesetze zu prüfen.
Die Bundesländer könnten gefährliche Straftäter bereits heute schon nach der Haft unterbringen, so Christian Ahrendt. Sie hätten „einen eigenen gesetzlichen Spielraum“, der es erlauben könnte, Gewalt- und Sexualstraftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, in psychiatrische Anstalten unterzubringen.
Persönlichkeitsstörungen von Straftätern könnten als „psychische Krankheit“ deklariert werden. „Insbesondere bei Sexualtätern kann man von psychischen Störungen ausgehen, wobei jeder Fall einzeln geprüft werden müsste“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion.
Länder sollen Gesetze überprüfen
Ahrendt forderte die Bundesländer auf, ihre Landesunterbringungsgesetze daraufhin zu prüfen, ob bestimmte Straftäter nach Haftentlassung in eine psychiatrische Anstalt untergebracht werden müssen. Dabei seien aber ausdrücklich nur die Schwerverbrecher gemeint, die nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung demnächst freikommen.
Nach Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) könne mit 70 bis 80 Entlassungen auf Grundlage des Straßburger Richterspruchs gerechnet werden. In einem Interview mit dem „Deutschlandradio“ betonte sie, dass sich an das Urteil gehalten werden müsse, aber dass auch „in jedem Einzelfall entschieden werden muss, ist es wirklich ein Fall, der genau so zu bewerten ist wie der, in dem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden hat“.
Die Liberalen plädieren bei solchen „Altfällen“ auch für eine Verschärfung der Führungsaufsicht mitunter in Form einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Außerdem wollen sie durch eine Reform für zukünftige Fälle die nachträgliche zugunsten der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung abschaffen.