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Immer mehr Ältere bleiben in den Betrieben

Bild von Denker
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Immer mehr Ältere bleiben in den Betrieben. Ihr Know-how wird immer wichtiger. Zudem ist wegen der Alterung der Gesellschaft längeres Arbeiten notwendig. Deshalb hält die Bundesregierung an den Beschlüssen zur schrittweisen Einführung der Rente mit 67 fest.

"In den letzten fünf Jahren ist der Anteil der 60- bis 64-Jährigen in Arbeit um zwölf Prozentpunkte auf inzwischen 40 Prozent gestiegen", betonte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in einem Gespräch mit der "Rheinischen Post". Dieser Trend werde anhalten.

Aktuell gehen 57,1 Prozent der 55- bis 64-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nach (Stand: 4. Quartal 2009). Dass heute immer mehr ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, ist auch auf das Bundesprogramm "Perspektive 50plus" zurückzuführen.

Allein im Jahr 2009 konnten über das Programm mehr als 31.000 Menschen in sozialversicherungspflichtige Jobs oder in die Selbstständigkeit begleitet werden. In diesem Jahr sollen weitere 45.000 Neubeschäftigungen folgen.

"Die Älteren sind in den vergangenen zehn Jahren eindeutig die Gewinner am Arbeitsmarkt", sagte Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

Längeres Erwerbsleben für Beschäftigte und Betriebe wichtig

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine längere Teilhabe am Erwerbsleben sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betriebe wichtig ist. Daher ist es wesentlich, die Beschäftigungsfähigkeit auch von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhalten und zu fördern.

Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland verändert sich tiefgreifend wie nie zuvor. Der demografische Wandel führt dazu, dass die Bevölkerungszahl insgesamt sinkt, die Anzahl der Älteren aber steigt. Dabei hat nicht nur die Lebenserwartung zugenommen, sondern auch die biologische Leistungsfähigkeit der Älteren ist gestiegen.

Deshalb hat die Bundesregierung 2007 das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung beschlossen. Gleichzeitig sollen mit dem Gesetz die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt werden.

Das Gesetz sieht vor, die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre anzuheben. Dabei wird die Anhebung stufenweise in den Jahren von 2012 bis 2029 erfolgen: Ab dem Jahr 2012 (Geburtsjahrgang 1947) wird sie zunächst um einen Monat pro Jahrgang bis auf das vollendete 66. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahr 2024 (Geburtsjahrgang 1959) wird die Altersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang bis auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben.

Künftige Generationen nicht überfordern

Die Anhebung der Altersgrenzen soll auch der nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Mehr Beitragszahler werden länger in die Rentenversicherung einzahlen. Zudem verbessert sich durch die Anhebung das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern.

Die Belastungen für die Beitragszahler werden somit begrenzt und künftige Generationen nicht überfordert.

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