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Kabinett beschließt Neuregelung der Sicherungsverwahrung

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Eckpunkte zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Vergangene Woche hatte sich die Koalition über den Umgang mit den sogenannten „Altfällen“ geeinigt, nun wurde das „Gesamtpaket“ der Reform fest geschnürt. Unter anderem soll die juristisch umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher abgeschafft werden – jedoch nicht für junge Straftäter, sagte FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt.

Ende Juni hatte das Bundeskabinett schon einmal über Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung abgestimmt, heute musste die Ministerrunde abermals über das Thema beraten. Denn Innen- und Justizministerium hatten sich Ende August über den Umgang mit den sogenannten Altfällen, die aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auf freiem Fuß gesetzt werden müssen, geeinigt und dem „Gesamtkonzept“ ein „drittes Kapitel“ hinzugefügt.

Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Erwachsene

Zum einen soll das Recht der Sicherungsverwahrung neu geordnet werden, indem die nachträgliche Sicherungsverwahrung durch die Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung und den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung überflüssig wird. Die Verwahrung von Kriminellen nach Haftentlassung soll jedoch weiterhin als „Ausnahme“ eingesetzt werden und auf die schwersten Fälle beschränkt bleiben.

An der nachträglichen Sicherungsverwahrung für junge Schwerkriminelle will die Bundesregierung allerdings festhalten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Christian Ahrendt sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die Vorschriften für jugendliche Straftäter sind nicht Bestandteil der Reformpläne zur Sicherungsverwahrung.“ Nach dem Jugendgerichtsgesetz darf ein junger Schwerverbrecher, der zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verurteilt worden ist, über das Ende seiner Haftzeit hinaus eingesperrt bleiben, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit noch gefährlich ist.

Einführung der Fußfessel und Gesetz zur Unterbringung von Altfällen

Neben der Neuordnung der Sicherungsverwahrung sieht das Reformkonzept die Stärkung der Führungsaufsicht für entlassene Straftäter vor, insbesondere durch die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung.

Zudem will die Regierungskoalition ein neues Unterbringungsgesetz beschließen, mit dem Schwerverbrecher auch nach ihrem Haftende in Gewahrsam genommen werden können. Sie sollen in besonderen Einrichtungen zur Therapie untergebracht werden, wenn ihnen Gutachter gefährliche psychische Störungen bescheinigen.

Hintergrund: Menschenrechtsurteil und Freilassungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte die in Deutschland praktizierte Sicherungsverwahrung stark kritisiert. Etwa 60 bis 80 Altfälle, die vor 1998 verurteilt worden sind, müssen nun freigelassen werden. Inzwischen sind bereits mehr als zehn dieser Straftäter wieder auf freiem Fuß. Bereits im Koalitionsvertrag hatte die schwarz-gelbe Regierung angekündigt, die Sicherungsverwahrung „rechtsstaatlich und europarechtskonform“ modellieren zu wollen.

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