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OnlinePresse.info: Die katholische Kirche hat ein neues Konzept zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen präsentiert. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erkennt ein „Bemühen“ der Bischöfe „aus den Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu ziehen“. Die Justizministerin moniert aber in einigen Punkten Unklarheiten. Es werde nicht deutlich, wie künftig mit Fällen umgegangen werden soll, in denen das Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft widerspricht.
Anfang des Jahres erschütterte ein beispielloser Missbrauchsskandal die Bundesrepublik. Ein Aufruf des Rektors des jesuitischen Canisius-Kollegs in Berlin führte dazu, dass über 100 sexuelle Übergriffe – mehrheitlich Jahrzehnte zurückliegend – publik wurden. Seitdem kommen mehr und mehr Fälle auch aus anderen katholischen Einrichtungen ans Tageslicht. Mit der Neufassung der „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger“ von 2002 will die Deutsche Bischofskonferenz ein Signal für mehr Transparenz und Opferschutz setzen.
Die katholische Kirche zeige damit das klare Bemühen, die richtigen Lehren aus den Schwächen der alten Richtlinien zu ziehen, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Auch werde „unabhängig vom Ansehen der Institution eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anstrebt“.
Unklarheiten bei Meldepflicht von Missbrauchsfällen
Die neuen Bestimmungen sehen vor, sexuellen Missbrauch durch Angehörige und Mitarbeiter der Kirche entschlossener zu ahnden und Kinder besser zu schützen. Unter anderem soll künftig bei jedem Verdacht automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Diese Meldepflicht entfalle aber, wenn dem das Opfer ausdrücklich widerspricht. Wie in innerkirchlichen Institutionen mit letzteren Fällen umgegangen werden soll, werde „nicht ganz deutlich“, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger. Zudem sei unklar, ob innerkirchliche Voruntersuchungen künftig ausgesetzt werden sollen, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht zu behindern.
Handlungsempfehlungen vom Runden Tisch der Regierung
Die Justizministerin sagte, dass der Runde Tisch der Bundesregierung zu sexuellem Missbrauch Leitlinien zum Umgang mit Fällen, in denen Opfer der Meldung widersprechen, für Ermittlungsbehörden vorschlagen werde. „Als generelle Handlungsmaxime gilt der Grundsatz der unverzüglichen Information der Strafverfolgungsbehörde über die Verdachtsfälle“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Ausnahmen seien nur „in einem sehr begrenzten Umfang“ vorgesehen, um Vertuschungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren.
Der Runde Tisch, dem die FDP-Politikerin gemeinsam mit Bildungsministerin Annette Schavan und Familienministerin Kristina Schröder (beide CDU) vorsitzt, kommt Ende September ein zweites Mal zusammen. Er wurde erst im März diesen Jahres konstituiert. Ziel sind klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindesmissbrauch zu schaffen, an die sich die Institutionen selbstverpflichtend und verbindlich halten.
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