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OnlinePresse.info: Die im Immobilienmarkt engagierte Deikon GmbH - früher bekannt als Boetzelen AG - fordert von ihren Anleihegläubigern - zumeist Kleinanleger - einen drastischen Zinsverzicht. Statt bisher 6% jährlich solle es 3 Jahre lang nur noch 1% geben, sonst drohe der Gang zum Insolvenzrichter und die Zwangsversteigerung aller Immobilien. Im nächsten Jahr soll dann entschieden werden, ob das reicht, oder ob zusätzlich ein Verzicht auf 60% des Anteilswertes erforderlich ist.
Nach Auffassung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Frankfurter Kanzlei Ramminger & Rudolph ist derzeit noch keine Notwendigkeit eines Sonderopfers der Anleihegläubiger dargelegt.
Die Anwälte weisen auf ihrer Internetseite http://www.ramrud.de darauf hin, dass bislang noch nicht hinreichend nachgewiesen worden ist, dass überhaupt eine Überschuldungslage fortbesteht. Gründe für eine Abwertung der Bestandsimmobilien unter die Einstandspreise sind bislang nicht kommuniziert worden. Das Gutachten, das zu einer Abwertung im Wert von ca. 30 Mio. EUR geführt hat, ist bislang nicht veröffentlicht worden, so dass diese Frage nicht geprüft werden kann. Offenbar sind jedoch alle Immobilien planmäßig und langfristig vermietet. Auch ist keiner der Mieter zahlungsunfähig geworden.
Eine Neubewertung der Immobilien könnte, im Gegenteil zu einem besseren Ergebnis als in 2008 kommen, da sich auch die gesamtwirtschaftliche Lage gebessert habe. Selbst wenn sich die schlechte Bewertung jedoch bestätigt, so müssten jedoch zunächst die Aktionäre ihren Beitrag leisten. Überdies wird ein Zinsverzicht in einem Volumen von 10 Millionen EUR gefordert, obwohl die tatsächliche Überschuldung zum 30. 6. 2010 nur rund 2,6 Mio. EUR beträgt. Falls die Überschuldungslage später wegfällt, würden dadurch - und das scheinen nur wenige zu erkennen - die Anleihegläubiger, die zumeist Kleinanleger sind, die Taschen der Aktionäre füllen.
Es ist im übrigen auch überhaupt nicht ersichtlich, warum die Aktionäre, die rund 38 Mio. EUR in die Gesellschaft gesteckt haben, nicht zu Nachschüssen von 10-20% in der
Lage sein sollten. Größter Aktionär ist die Schweizer UBS-Bank, hier sollten trotz der zahlreichen Vergangenheitsprobleme noch hinreichende Mittel verfügbar sein.
Die Kanzlei appeliert daher an alle Anleihegläubiger, dem geforderten Verzicht vorläufig nicht zuzustimmen.
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