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Deikon / Boetzelen Hypothekenanleihe - Kapitalanlagebetrug zu Lasten der Kleinanleger?

Bild von RammingerRudolph
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Frankfurt, den 4. 9. 2010, Pressemitteilung der Ramminger Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft (www.ramrud.de):

Im Jahr 2005 machte die Boetzelen Rhein-MainHypo Vermögensverwaltungsgesellschaft mit großen Plänen auf sich aufmerksam. Es wurde eine krisenfeste Marktchance im Erwerb von Einzelhandelsunternehmen offeriert. Stets seien alle Großdiscounter wie Aldi, Lidl, Rewe usw. ihren Mietverpflichtungen nachgekommen. Zudem sei die Marktlage günstig, da bei Investitionen in Supermarkt-Immobilien Anfangsrenditen von 8% erwirtschaftet werden könnten. Man wollte über den Erwerb und die Vermietung von entsprechenden Immobilien zu einer börsennotierten Aktiengesellschaft aufsteigen. Zu diesem Zweck wurden börsengehandelte Hypothekenanleihen ausgegeben und eine Rendite von 6% versprochen. Zum Thema Erfahrung und Kompetenz heißt es im Emissionsprospekt der 1. Tranche:

"Die Tradition der Boetzelen Gruppe reicht bis in das Jahr 1875 zurück. In den letzten 45 Jahren hat sich die Gruppe auf die Immobilienwirtschaft fokussiert und verfügt somit über ein hohes Know-How und große Erfahrung.... Der Gesamtumsatz der Gruppe in den letzten zwei Jahrzehnten lag insgesamt bei rund Euro 350 Millionen. Die Boetzelen Gruppe betreut ein Immobilienprivatvermögen im Wert von ca. Euro 120 Millionen, davon ein Eigenvermögen in Höhe von ca. Euro 46 Millionen... Der Vermietungsstand beträgt seit Januar 2004 durchgehend ca. 99%..."

Nachdem die erste Tranche in 2005 über Euro 20 Millionen erfolgreich platziert wurde, wurden kurz darauf später zwei weitere Tranchen über Euro 30 Millionen und Euro 20 Millionen ausgegeben. Der Börsenkurs der Anleihe sank in der Folgezeit stetig. Heute liegt er nur noch bei 20%, nachdem die Gesellschaft angekündigt hat, dass die Insolvenz unmittelbar bevorstehe.

Reingefallen sind nicht nur Kleinanleger; auch die schweizerische UBS hat offenbar rund 34 Millionen EURO in den Sand gesetzt in der Hoffnung, dass die Gesellschaft an die Börse gehen werde.

Nach Ansicht der Frankfuter Anwaltskanzlei Ramminger und Rudolph sind im Emissionsprospekt für die Anleihen der 1. Tranche (Stand: 2. Juni 2005) insofern erhebliche Mängel festzustellen, als im Prospekt von einem hohen Eigenvermögen der Boetzelen Gruppe gesprochen werden, während die Emittentin tatsächlich nur über ein Eigenkapital von 18.391,42 EUR verfügte, im Folgejahr gar ein Eigenkapital-Fehlbetrag festzustellen ist.

Des weiteren ergibt sich nach Auffasung der Anwälte die Frage nach der Haftung der als Anleger-Treuhänderin tätigen Anwaltskanzlei, die die mit keinerlei Eigenkapital unterlegte Hypothekenanleihe in 2005 als einem mündelsicheren Wertpapier vergleichbar bezeichnete.

Ebenso ist aus Anlegersicht die Rolle des Initiators zu hinterfragen. In den Jahren 2006 und 2007 wurden Jahresabschlüsse nach dem neuen IFRS-Standard veröffentlicht. Im Gegensatz zu den althergebrachten HGB-Grundsätzen ist es danach zulässig, nicht realisierte Gewinne als Ertrag auszuweisen. Folglich wurde der Wert des Immobilienvermögens stetig nach oben erhöht, nämlich 2006 um rd. 6 Mio. EUR und im Jahr 2007 um rund 12 Mio. EUR. Im Jahr 2008 erfolgte infolge des Fortgangs des Initiators Rajcic eine gravierende Abwertung des Immobilienbestandes um EUR 33,55 Mio. Da die Abwertung erfolgte, ohne dass Mietausfälle zu beklagten waren und alle Immoblien langfristig vermietet sind, ist nach Ansicht der Anwaltskanzlei anzunehmen, dass nicht veränderte Marktbeingungen aufgrund der Finanzkrise die Ursache sind, sondern in den Vorjahren die Immobilien zu optimistisch bewertet worden waren.

Sofern wurden die Papiere von Anlageberatern als gute Geldanlage empfohlen wurden, haben Anleger nach Ansicht der Kanzlei gute Chancen auf Schadensersatz.

Für rechtsschutzversicherte Klienten übernimmt die Kanzlei die Interessenwahrnehmung ohne weitere Berechnung. Ausgenommen ist lediglich ein evtl. vereinbarter Selbstbehalt.

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