Das Presseportal:
OnlinePresse.info: Das Verbraucherportal http://www.epreise24.de informiert über die erfolgreiche Klage gegen die Vertragsklausel bei der Gaspreisanpassung.
Ein aktueller Fall in Süddeutschland zeigt, dass Verbraucher gute Chancen haben, bei unrechtmäßigen Klauseln zur Gas-Preiserhöhung Geld zurückzuerhalten, so http://www.epreise24.de In Villingen-Schwenningen wurde letzte Woche ein Fall zu diesem Thema verhandelt.
Der Streit entzündete sich an der Vertragsklausel der Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS) aus dem Jahr 2003. Nachdem bereits mehrere Verbraucher in den letzten Monaten geklagt hatten, wurde die Auffassung des Gerichtes im aktuellen Fall nochmals bestätigt. Die Klage sei gerechtfertigt, die Verjährungsfrist, auf die sich der gegnerische Anwalt berief, tritt laut Gericht erst in Kraft, wenn der Verbraucher weiß, dass er ein Rückforderungsrecht hat. Das war im Jahr 2008 der Fall. Grundsätzlich bedeutet diese Gerichtsverhandlung, dass Gaskunden gute Chancen haben, im Falle einer unwirksamen Klausel ihr Geld zurückzuerhalten. Allerdings muss jeder Kunde sein Recht selbst einklagen.
Wer allerdings jetzt schon bei den Gaskosten sparen möchte, der kann ganz einfach den Gasanbieter wechseln. Das Portal ePreise24.de bietet dazu den Gas-Tarifrechner bei dem jeder Verbraucher die günstigsten aktuellen Gaspreise abrufen kann (http://www.epreise24.de/gaspreise). Der Verbraucher kann dann einfach den Gasanbieter bzw. Gastarif wechseln und bezieht dann günstigeres Gas.
Quelle: http://www.epreise24.de/node/80
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Ich finde es sehr gut, dass
27. September 2010 - 13:01 – Frederik (geprüft von der Redaktion)Ich finde es sehr gut, dass die Klage durchgekommen ist.
Das gibt uns Gaskunden Hoffnung, dass man doch etwas gegen die unverschämten Preiserhöhungen der Konzerne unternehmen kann!
Ich bin auch am Überlegen, Klage zu erheben, aber das Risiko damit nicht durchzukommen ist mir ein wenig zu hoch.
Schade dass man noch keine Sammelklagen einreichen kann!