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FDP wird erbrechtliche Ungerechtigkeit beenden

Bild von Denker
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Zu einem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelten Erbrechtsfall, in dem eine 1948 nichtehelich geborene Frau als Erbin nicht anerkannt wurde, erklärt der Experte der FDP-Bundestagsfraktion für das Erbrecht Stephan THOMAE:

Eine Grenzziehung im deutschen Erbrecht, nach der nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, nicht als Erben anerkannt werden, ist willkürlich und nicht zu rechtfertigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die gesellschaftlichen Wertevorstellungen in den vergangenen Jahren massiv verändert haben.

Die christlich-liberale Koalition hat diese erbrechtliche Ungerechtigkeit erkannt. Deshalb setzt sich die FDP für die schnellstmögliche Umsetzung eines Gesetzes ein, das diese willkürliche Grenzziehung aufhebt. Dadurch soll die Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Kindern im Erbrecht soweit es geht vollendet werden.

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