Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten einige wichtige Punkte beachtet werden.
Zwei Begriffe sollen jetzt an dieser Stelle genannt werden : Versicherungszeit und Leistungszeit im Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Versicherungszeit ist der Zeitabschnitt, in dem das Risiko einer Berufsunfähigkeit versichert ist.
Die Leistungszeit ist der Zeitabschnitt, in dem die Rente aufgrund einer Berufsunfähigkeit gezahlt wird.
Als Beispiel : ein 45-jähriger LKW-Fahrer hat einer Versicherungszeit bis zum 55.Lebensjahr versichert. Die Leistungszeit hat er auf das 60.Lebensjahr gesetzt. Erkrankt er jetzt beispielsweise mit 52 Jahren und wird in Folge dessen berufsunfähig, dann wird ihm die Rente bis zum 60.Lebensjahr gezahlt, das heißt 8 Jahre lang.
Salopp gesagt, die Erkrankung darf bis zum 55.Lebensjahr eintreten, dann wird auch die Rente gezahlt. Tritt sie erst nach Vollendung des 55.Lebensjahres auf, dann erhält der LKW-Fahrer keine Versicherungsleistung.
An diesem Beispiel kann man erkennen, dass die Auswirkung eines solches Vertrages durchaus riskant ist oder auch „glücklich“ verlaufen kann. Es sollte jedoch versucht werden, die Versicherungszeit und die Leistungszeit in die Region des 67.Lebensjahres einzuordnen, da man ja nicht vorhersehen kann, wann man eventuell berufsunfähig wird. Aus diesem Grunde lohnt sich der Vergleich der Versicherungen und derer Bedingungen, bei einigen Versicherungen ist es möglich die Versicherungs- und Leistungszeit nahe an das Renteneintrittsalter zu setzen.
Dieses kann nur von Vorteil sein, gerade in hohem Alter steigt das Risiko merklich an. Bei vielen Berufen wird es kaum Spielraum geben bei der maximalen Versicherungszeit, da diese Berufe in einer hohen Risikoeinstufung sind, trotzdem sollte man nicht verzagen und sich schlau machen und gründlich informieren. Die Versicherungen sind selbstständige Unternehmen und sich nicht aneinander gekoppelt, was bei einer nicht möglich ist, kann bei der nächsten durchaus machbar sein. Vergleichen heißt hier das Zauberwort.
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Ein weiteres wichtiges
28. Oktober 2010 - 9:32 – Berufsunfaehigkeit.net (geprüft von der Redaktion)Ein weiteres wichtiges Schlagwort zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist stets die "abstrakte Verweisung". So bieten viele Versicherungen zwar besonders günstige Spartarife an, ein Verzicht auf die "abstrakte Verweisung", d.h. Verzicht des Verweises auf einen trotz Berufsunfähigkeit noch ausübbaren Beruf, existiert jedoch meist nur bei den Premiumtarifen.