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Kein Automatismus beim Ankauf von Bankdaten-CDs

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Zu den Medienberichten, dass auch in anderen Bundesländern CDs mit Bankdaten zum Ankauf angeboten wurden, erklärt der Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Volker WISSING:

Der Erwerb von Bankdaten-CDs durch den Staat darf nach Ansicht der FDP nicht zur Routine verkommen. Der Staat muss jeden Fall einzeln genau anschauen, juristisch prüfen und entscheiden. Einen Automatismus kann und darf es nicht geben.

Es wäre ein Gau für den Rechtsstaat, sollte die Verwendung der Daten durch die Finanzbehörden von den Gerichten kassiert werden. Die FDP unterstützt den Bundesminister der Finanzen in seinem entschiedenen Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, dieses darf aber nicht zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit gehen. Der Finanzminister muss dafür Sorge tragen, dass die Entscheidungen der Finanzbehörden gerichtsfest sind. Es wäre fatal für die Steuermoral in unserem Land, wenn die Gerichte die Verwertung der Daten für unrechtmäßig erklärten. Dann würde der öffentliche Eindruck entstehen, dass der Rechtsstaat Steuerhinterziehung auch noch legalisiert. Der Staat hätte sich nicht nur in eine rechtsstaatliche Grauzone begeben und Steuergelder für nicht legal verwertbare Informationen verschwendet, er wäre gleichzeitig in der kaum erträglichen Situation, Steuerhinterziehung ungeahndet lassen zu müssen.

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