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Mieter muss sich Mietspiegel selbst beschaffen

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Vermieter können eine Erhöhung der Wohnungsmiete auf das ortsübliche Vergleichsniveau verlangen und sich dabei auf einen Mietspiegel beziehen. Wie die Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, sind im Schreiben an den Mieter die zutreffenden Kategorien des Mietspiegels für die Mietwohnung wie Baujahr, Lage, Ausstattung und Größe sowie die maßgebliche Vergleichsmiete anzugeben.

Den Mietspiegel muss der Vermieter nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 276/08 und VIII ZR 11/07) nicht beifügen, wenn er allgemein zugänglich ist. Das gilt auch für den Fall, dass der Mieter ihn nicht kostenlos von der Kommune erhalten oder im Internet abrufen kann. Ihm ist nämlich laut Gericht zumutbar, den Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr von einem Mieter- oder Vermieterverein zu beschaffen. Falls er sich rechtlich beraten lassen will, könne davon ausgegangen werden, dass Berater in Mietsachen den örtlichen Mietspiegel kennen.

Wüstenrot & Württembergische – DER Vorsorge-Spezialist

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „DER Vorsorge-Spezialist“ für Vermögensbildung, Wohneigentum, finanzielle Absicherung und Risikoschutz in allen Lebenslagen. 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern, mit Sitz in Stuttgart, BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen. Das große Vertrauen, das die W&W-Gruppe bei ihren sechs Millionen Kunden genießt, gründet sich auf die Kompetenz, das Engagement und die Kundennähe von 6.000 Außendienst-Partnern. Unterstützt von Direkt-Aktivitäten kann jeder Außendienst-Partner der W&W-Gruppe alle Vorsorge-Bedürfnisse seiner Kunden aus einer Hand erfüllen. Die W&W-Gruppe hat sich als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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