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OnlinePresse.infoDie Vorratsdatenspeicherung ist mit dem heutigen Urteil für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.
Eine Vorratsdatenspeicherung - also die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten ohne konkreten Anlass - darf in der Bundesrepublik bis zum Erlass eines neuen Gesetzes nicht mehr stattfinden. Die auf Grund des bisherigen Gesetzes schon gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden.
Der SPD-Unterbezirk hat bereits am vergangenen Samstag, den 27. Februar 2010, auf seinem Parteitag einstimmig beschlossen, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wegen des unverhältnismäßigen Eingriffs in elementare Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu korrigieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Basis der sachverständigen Ausführungen des Chaos Computer Clubs die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung anschaulich beschrieben:
„Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt.(…)Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. (…)Auch steigt das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben.
Darüber hinaus verschärfen die Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“
Jetzt steht höchstrichterlich fest, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht haltbar ist und einer gründlichen Überarbeitung bedarf.
Die politisch Verantwortlichen sind aufgefordert, einerseits die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in einem neuen Gesetz umzusetzen, andererseits auf europäischer Ebene eine politische Trendumkehr herbeizuführen, damit der Datenschutz sowie die Bürger-und Freiheitsrechte stärker als bisher zum Tragen kommen.
www.spd-chemnitz.de
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