Länder-Engagement gefragt
Historie:
1999 startete der Bologna-Prozess. Dieser sollte zu einer Modernisierung der deutschen Hochschulen beigetragen. Bis zum Jahr 2010 sollte ein europäischer Hochschulraum geschaffen werden. Diese Aufgabe nahm sich Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn vor.

Bologna sollte als größte Hochschulreform seit Jahrzehnten die Qualität von Studienangeboten verbessern, mehr Beschäftigungsfähigkeit bedeuten und die Studiendauer verkürzen.
Letztenendes ist dieser Reform tatsächlich gelungen. Doch zurückliegende Proteste von Studierenden lassen erahnen, dass der Bologna-Prozess sich nicht erfolgreich umsetzen ließ. Nun moniert die Präsidentin der Hochschulkonferenz (HRK) Prof. Dr. Margret Wintermantel: "Die Hochschulen sind längst in dem Prozess, ihre Bologna-Strategien zu überprüfen und wo nötig Nachsteuerungen vorzunehmen. Allerdings müssen auch die Länder ihren Beitrag hierzu leisten."
Das HRK-Präsidium erwartet mehr Engagement der Länder und fordert ausreichend Kapazitäten für den Bachelor- und den Masterabschluss bereitzustellen. Können die Hochschulen diese Kapazitäten überhaupt bedienen?
Aus einer Pressemitteilung der HRK geht hervor, dass die Länder auf die Leitvorstellung des Bachelors als Regelabschluss verzichten und den Master nicht als Ausnahme sehen sollen. In der Regel entscheiden die Firmen, also die Arbeitgeber, welchen Abschluss (Bachelor oder Master) sie favorisieren und meist gewinnt der Preis für die Arbeitskraft …
Oft gibt es Probleme im Bereich der Punkteanrechnung (Creditsvergabe) für die Studierenden. Das bedeutet, sie jagen, während sie selbst durch den Bachelor gejagt werden, nach einer bestimmten Anzahl an Credits, um für die Bachelor-Arbeit (als Beispiel: sie benötigen 180 Credits) zugelassen zu werden. Wenn sie 180 Credits 'gesammelt' haben, dürfen sie ihren Bachelor-Abschluss machen. Folglich gibt es für viele Bacheloranten Gründe, um ihren Master zu starten, beispielsweise um am Arbeitsmarkt den Diplomanten in nichts nachzustehen etc.
Nun stehen aber diese Bacheloranten vor einem Problem: Sie müssen, um für den Master zugelassen zu werden, eine andere (quasi 300 Credits) Anzahl an Credits vorweisen. Nun haben sie aber nur als Beispiel 180 Credits (aus dem Bachelor-Studiengang) gesammelt. Sie müssen sich vorher im Klaren sein, welchen Masterstudiengang sie wählen und wieviele Credits sie dafür benötigen. Eventuell dürfen sie an ihrer Hochschule Zusatzkurse belegen, um sodann für den Master die benötigten 300 Credits vorweisen zu dürfen. Bieten die Hochschulen überhaupt Zusatzkurse für Extracredits an und werden diese Credits dann auch an anderen Hochschulen für den Master anerkannt? Das ist fraglich und eine Unanständigkeit des Systems. Diese muss und kann nur seitens der Länder bewältigt werden – hier ist Zusammenarbeit gefragt. Eine andere Möglichkeit bietet das Deutsche Bildungssystem nicht: Die Zusammenarbeit der Länder wird dinglich gefordert!
Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die klar und rechtssicher sind, damit Umsetzungsprobleme beseitigt werden, so fordert es die HRK.
Um die 300 Credits zu bekommen, ist der sechsemestrige Bachelor für einige Studiengänge unter dem zeitlichen Aspekt schwer einzuhalten. Die Grenze von maximal 300 Credits sollte unbedingt fallen, denn diese erschwert den Hochschulen die Entscheidung für einen achtsemestrigen Bachelor (bisher sechssemestrig) und ist international unkonventionell und hindernd, ersucht die HRK bei den Ländern weiterhin.
Ein wichtiger Punkt ist die Studiengangsgestaltung. Ein Beispiel im Bereich Medien:
500 Studiengänge in ganz Deutschland. Die lassen sich grob in 9 Studienrichtungen einteilen: Journalistik, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Medienwissenschaft, Medienwirtschaft, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Medientechnik, Multimedia und Medieninformatik, Medienkultur und schließlich Mediendesign. Wie lässt sich jeder dieser Abschlüsse beurteilen?
Die Bundesländer sollten ihren Einfluss auf einzelne Punkte der Studiengangsgestaltung unterlassen, speziell auf den Umfang der Abschlussarbeiten, auf die besonderen Zugangskriterien zum Master und auf die Option einer Zwischenprüfung.
Gerade im Bereich der Zulassung (von Studierenden) zum Master vor Abschluss des Bachelors sollten die Länder gemeinsam mit den Hochschulen angemessene Verfahren, beispielsweise vorbehaltliche Zulassung, Zulassung mit vorläufiger Note, vereinbaren und dies rechtlich absichern. Wichtig dabei ist, dass das BaföG in dieser Zeit wirklich weitergezahlt wird, so fordert es die HRK und verlangt weiter:
Die Länder sollten auf landesspezifische Strukturvorgaben zusätzlich zu den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) verzichten. Denn diese verzerren den Qualitätswettbewerb zwischen den Hochschulen. Die Strukturvorgaben der Länder überlasten das Akkreditierungssystem und widersprechen zum Teil sogar den ländergemeinsamen Strukturvorgaben (zum Beispiel die Dauer des Bachelors, der Zugang zum weiterbildenden Master). Durch die Strukurvorgaben der Länder ist das System der Studienangebote undurchsichtig (wie genanntes Beispiel zeigt).
Eine einheitliche Handhabung der Akkreditierungspflicht (Akkreditierung: Der Studiengang ist sodann an anderen Hochschulen und Arbeitgebern anerkannt)* sollten die Länder vereinbaren. Weiterhin sollten die Länder den Akkreditierungsrat für seine Aufgabe stärken. Dieser hat nämlich die Aufgabe, die Effektivität des Systems zu überprüfen und dieses weiterzuentwickeln.
Weiterhin fordert die HRK die Länder auf, dass sie den finanziellen Mehrbedarf durch die Bologna-Reform anerkennen und in der Grundfinanzierung finanzieren müssen. Die HRK und der Wissenschaftsrat** sind sich einig: 15% der aktuellen Mittel für die Lehre!
Bedeutet das eine Erhebung von Studiengebühren in Sachsen-Anhalt? Eine Antwort auf diese Frage bleibt abzuwarten.
Hintergründe
Der Bologna-Prozess:
Ziel des Bologna-Prozesses ist es, dass Europa durch die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung und Verbesserung der Qualitätssicherung sowie die Steigerung der Mobilität im Hochschulbereich stärker zusammenwächst. So kann das vorhandene Wissenspotenzial besser ausgeschöpft werden.
Der Bologna-Prozess ist ein freiwilliger Prozess, der vor allem durch den Dialog der beteiligten Staaten und der eingebunden Organisationen, der sogenannten Stakeholder, vorangetrieben wird. Der Austausch von Good Practice ist ein wesentliches Element der Zusammenarbeit. Auch über 2010 hinaus werden die 46 Bologna-Mitgliedstaaten, Hochschulen, Studierende und weitere Beteiligte an dem Ziel einer vielfältigen, attraktiven und transparenten europäischen Hochschullandschaft arbeiten.
Link zum Bundesministerium für Bildung und Forschung
* Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung. Sofern Studiengänge in einem sinnvollen und begründeten Zusammenhang stehen, kann die Akkreditierung auch im Rahmen eines gebündelten Verfahrens durchgeführt werden; gleichwohl bezieht sich die Akkreditierungsentscheidung aber stets auf den einzelnen Studiengang.
Link zum Akkreditierungsrat: Funktionsweise des Systems
** Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Link zum Wissenschaftsrat