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Förderung für Hauseigentümer bei der Sanierung (energetisch) ab Januar 2012

Bild von Denker
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Hauseigentümer sollen ab Januar 2012 eine Förderung bei einer energetischen Sanierung erhalten:

Betroffen sind alle Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden, das heißt, wer ein solches Objekt besitzt und per Sachverständigen-Gutachten nachweist, dass die energetische Sanierung wesentlich den Energiebedarf senkt, der erhält diese Förderung.

Weitere Informationen:
Die Bundesregierung will Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent senken.

Es ist zu erwarten, dass die Fachbetriebe ab Januar 2012 einen massiven Ansturm haben werden, das könnte dazu führen, dass die Fachbetriebe die Preise anheben, da sie dann eine Vollauslastung haben, daher ist es ratsam, sich jetzt schon verbindliche Angebote einzuholen, die für das Jahr 2012 gelten.

Durch eine energetische Gebäudesanierung können die Heizkosten vakant gesenkt werden, das erhöht auch den Wert der Immobilie und diese Gebäude werden bei den Mietern sicher beliebter werden, da diese dann weniger Heizkosten haben. Eine höhere Nachfrage nach energetisch sanierten Gebäuden kann eine Erhöhung der Miete rechtfertigen, da hier der Mieter Geld bei den Heizkosten spart.

Auch im Sommer sparen diese Gebäude kräftig an Energie wenn in den Räumen Klimaanlagen installiert sind, da dadurch die Klimaanlagen weniger leisten und somit weniger Energie verbrauchen, daher sind auch besonders Bürogebäude und andere gewerblich oder industriell genutzte Gebäude betroffen, bei denen eine energetische Sanierung sinnvoll sein kann.

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Zur Kritik der Opposition an

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Zur Kritik der Opposition an den geplanten Änderungen im Mietrecht erklärt der für das Mietrecht zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:

Die Kritik des SPD-MdB Florian Pronold, die Mieter seien bei einer energetischen Gebäudesanierung die "Dummen", ist unberechtigt. Das Verbot der Mietminderung ist auf drei Monate begrenzt. Damit werden die Mieter vor unzumutbar langen Sanierungen geschützt. Vermieter unter Druck zu setzen, eine Baumaßnahme auch schnell durchzuziehen, ist auch im Sinne der Mieter. Von einer einseitigen Belastung der Mieter kann keine Rede sein.

Die Möglichkeit für Vermieter, elf Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete umzulegen, ist bestehende Rechtslage und nichts Neues. Anderenfalls trüge der Vermieter die Kosten einer energetischen Sanierung ganz alleine. In vielen Städten und Gemeinden gibt der Mietmarkt für Vermieter nicht einmal eine elfprozentige Mieterhöhung her.

Zwangssanierungen bei

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Zwangssanierungen bei Gebäuden mit FDP nicht zu machen
BERLIN. Zu Berichten über angeblich von der Koalition geplante Zwangssanierungen im Gebäudebereich durch die Einführung kommunaler Klimasatzungen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Patrick DÖRING und die Sprecherin für Stadtentwicklungspolitik Petra MÜLLER:

Eine Zwangssanierung von Gebäuden wird es mit der FDP nicht geben - nicht durch die Vordertür und auch nicht durch die Hintertür. Zwangssanierungen auf kommunaler Ebene oder durch neues Bundesrecht werden wir nicht zustimmen - und sie sind auch nicht geplant. Wir werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür sorgen, dass mögliche Unklarheiten schnell ausgeräumt werden.

Wir haben im Energiekonzept vereinbart, dass diese bürgerliche Koalition auf Anreize und nicht auf Zwang setzen wird. Mit der Fortschreibung des Gebäudesanierungsprogramms, der Schaffung eines Programms zur energetischen Stadtsanierung und einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen tun wir genau das. Diese positiven Anreize gilt es jetzt wirken zu lassen. Jetzt Mieter und Eigentümer durch die Androhung von Zwängen zu verunsichern, wäre nur kontraproduktiv

Pressemitteilung der Liberalen http://www.liberale.de/Pressemitteilungen/2980c202/index.html?id=15592

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