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Quick-Freeze-Verfahren ist besser als die Vorratsdatenspeicherung

Bild von Denker
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Die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung kann ersetzt werden durch das Quick-Freeze-Verfahren:

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzentwurf eingereicht zum Quick-Freeze Verfahren, dieses ist besser als die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung.

Das Quick-Freeze-Verfahren sorgt für das anlassbezogene Einfrieren von Telekommunikationsverbindungsdaten, damit ist der Sicherheit ausreichend Rechnung getragen und gleichzeitig erhalten die Bürger den Schutz der Freiheit und persönlichen Daten, dieses Verfahren bringt diese zwei Positionen in Einklang.

Mit dem Diskussionsentwurf hat die Bundesjustizministerin rechtsstaatlich kluge Vorschläge vorgelegt.

Die Opposition hingegen schmollt weiter und möchte sich mit diesem für die Bürger wichtigen Thema nicht beschäftigen, sie setzt lieber auf die Vorratsdatenspeicherung, bei der verdachtslos jeder Bürger überprüft werden kann.

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