Wer bei Ebay kauft und verkauft, dem kann es passieren, dass eine Auktion vorzeitig beendet wird, dazu muss ein triftiger Grund angegeben werden. Eine vorzeitig beendete Auktion berechtigt den Höchstbietenden nicht, Schadensersatz zu fordern:
Der Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 305/10) hat jetzt eindeutig geklärt, dass entsprechend der AGBs von Ebay kein Schadensersatz vom Höchstbietenden gefordert werden kann, wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird.
Im vorliegenden Fall hat ein Höchstbietender bei Ebay auf eine Digitalkamera geboten, sein Gebot lag bei 70 Euro, der Verkäufer musste jedoch 1 Tag später die Auktion vorzeitig beenden, da ihm die Digitalkamera gestohlen wurde, darauf begehrte der Höchstbietende einen Schadensersatz von über 1.000 Euro, was dem Wert der Digitalkamera entsprach.
Kein Vertrag - kein Schadensersatz
Der Bundesgerichtshof stellt eindeutig klar, so lange die Auktion nicht beendet wurde, ist auch kein Vertrag zustande gekommen und wo es keinen Vertrag gibt, gibt es auch keinen Schadensersatz, zudem liege ein triftiger Grund für das vorzeitige Beenden der Ebay-Auktion vor, nämlich, dass die Kamera nicht mehr zur Verfügung steht, weil sie gestohlen wurde.
Anmerkung. Weder hat der BGH
15. Juni 2011 - 5:33 – Gast (geprüft von der Redaktion)Anmerkung. Weder hat der BGH festgestellt, dass grundsätzlich kein Vertrag durch vorzeitige Beendigung besteht, noch reicht es, einen "triftigen Grund" bloß anzugeben - dieser muß im Streitfall auch bewiesen werden.