Jetzt gibt es für Opfer, Geschädigte und Verfolgte der Justiz und von (sozialen) Behörden, den gemeinnützigen Verein gegen Rechtsmißbrauch, Armut, Machtmißbrauch e.V. 79761 Waldshut-Tiengen der einfach "menschlicher" handelt weil er nicht nur den Fall des Opfers sondern auch das schwere Schicksal des Menschen sieht der nur Gerechtigkeit wollte aber nicht bekommen hat.
Gegen die Willkür und den Machtmißbrauch gegen die Verletzung von Menschenrechten kann man als Einzelner nichts bewirken. Man muß sich solidarisieren und eine starke Gemeinschaft bilden denn nur so kann man alles Wissen, die Kenntnisse und Erfahrungen gemeinsam nutzen um so Journalisten, die Presse, die Medien und die Öffentlichkeit zu informieren.
Wer denkt bei diesem Verein gäbe es uneinsichtige Querulanten die prozesswütig als Einzelkämpfer agieren irrt sich, hier findet man Menschen die einfach nur Gerechtigkeit wollen, die Rechte und Ansprüche einfordern die ihnen gesetzlich garantiert sind.
Der Sumpf in dem sich alle gegenseitig decken, in dem alles vertuscht wird, soll durch den Verein ausgetrocknet werden, so die Prophezeihung des Vorstandes.
Gerechtigkeit darf nicht nur für Priviligierte gelten.
Der Verein verkündet: "Wir sind das Volk und wir fordern unser Recht"
Die Opferhaertefaelle sind
10. Januar 2010 - 17:26 – miwix (geprüft von der Redaktion)Die Opferhaertefaelle sind alleine
Im Dezember 2008 hat mich
22. August 2011 - 15:25 – Ernst Weisenburger (geprüft von der Redaktion)Im Dezember 2008 hat mich meine getrennt lebende Frau, angezeigt, ich hätte sie beleidigt und genötigt. Obwohl sich ihre Anzeige, nur auf Behauptungen und Beschuldigungen stützte, bekam ich einen Strafbefehl über
€ 940,-- Dagen bin ich in Widerspruch gegangen und wurde vom Amtsgericht in Rockenhausen verurtelit. Gegen dieses Urteil bin ich erneut in Widerspruch gegangen und die Sache landete vor dem Landgericht Kaiserslautern. Die Richterin bei diesem Gericht, wies meinen Widerspruch zurück und bestätigte das Urteil des Amtsgerichtes Rockenh.
In der darauf folgenden Revision beim OLG in Zweibrücken, wiederlegten wir die Begründung der Richterin v. Kaisersl. mit Vorlage von Fotos und Nennung von Zeugen. Trotzdem wies das OLG Zweibrücken unsere Revision als "Unbegründet" zurück. Ich wurde verurteilt, ohne jegliche Beweiskraft, auch wurde: In dubio pro reo = Im Zweifelfür den Angeklagten aus acht gelassen und auch die "Unschuldsvermutung" wurde nicht berücksichtigt. Somit hat mich die Anzeige meiner Frau, finanziell ruiniert und ich kann meine Verpflichtungen nicht mehr bedienen und stehe vor der Privat-Insolvenz.
Die dazugehoerige Webseite
14. Januar 2010 - 17:59 – miwix (geprüft von der Redaktion)Die dazugehoerige Webseite ist: www.justice.getweb4all.com