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Affenversuche in Bremen

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Deutscher Tierschutzbund EV

Noch laufende Affenversuche gehen vorläufig weiter – Gericht genehmigt keine neuen Versuche
Der Bremer Tierschutzverein und der Deutsche Tierschutzbund bedauern, dass die qualvollen Affenversuche ohne medizinischen Nutzen an der Universität Bremen laut heutigem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vorläufig fortgesetzt werden dürfen. Gleichzeitig begrüßen sie, dass das Gericht die kürzlich beantragten neuen und vom Senat nicht genehmigten Versuche des Hirnforschers Andreas Kreiter nicht behandelt hat. Dies lasse hoffen, dass diese Ablehnung endgültig sei und vielen Tieren Leiden und Qualen erspart.

Per Eilbeschluss hat das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden, dass eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts von 16.06.2010 um ein Jahr verlängert wird. Diese nun ausgelaufene Anordnung hatte Kreiter 2010 erstritten, nachdem ihm die Bremer Gesundheitsbehörde die Genehmigung, der von ihm beantragten Hirnversuche an Affen und Ratten, aus ethischen Gründen verweigert hatte. Damals betonte das Gericht, dass es nur im Rahmen einer Folgenabwägung eine vorläufige Entscheidung gefällt habe - der aktuelle Gerichtsbeschluss wurde auf derselben Grundlage gefällt. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass der Ausgang des noch anhängenden Hauptsacheverfahrens, bei dem es um die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung geht, offen sei.

Der Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins und Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, kommentiert die Gerichtsentscheidung wie folgt: „Es ist für die mehr als 20 Affen in Kreiters Labor eine schreckliche Entscheidung, dass ihr Leiden immer noch kein Ende hat. Andererseits sind wir froh, dass das Gericht nicht auch noch der geplanten Aufstockung der Versuche und ihrer Weiterführung über drei Jahre einen Freibrief erteilt hat."

Laut Apel sei es nicht zu erwarten gewesen, dass das Oberverwaltungsgericht einem laufenden Verfahren vorgreift und das sofortige Ende aller Affenversuche verfügt. Es sei auch schmerzhaft, in der Begründung des Gerichtes erneut lesen zu müssen, dass einerseits dem Tierschutz als Staatsziel ein hoher Rang zukomme, andererseits aber den Interessen des Forschers Vorrang eingeräumt werde. „Ich warte auf den Tag, an dem auch die Bremer Gerichtsbarkeit bestätigt, dass massives Leiden hochintelligenter und sensibler Tiere nicht dadurch gerechtfertigt werden kann, dass dadurch Forschungsanstrengungen beeinträchtigt werden könnten. Das sind wir den Tieren und unserem Grundgesetz schuldig. Es kann nicht sein, dass immer wieder „abgewogen" und am Ende zu Lasten der Tiere entschieden wird. Und dafür werden wir auch weiter kämpfen!"

Dass bei dem im Jahr 2008 begonnenen Rechtsstreit zwischen der Universität Bremen und der Bremer Gesundheitsbehörde noch immer keine endgültige Entscheidung gefallen und es nur dadurch überhaupt möglich ist, dass die Affenversuche auf der Grundlage von Eilbeschlüssen „häppchenweise" fortgesetzt werden, stößt bei Apel auf Widerspruch: „Bei aller Sorgfaltspflicht dürfen wir nicht vergessen, dass jeder weitere Tag, an dem die Affenversuche weitergehen, mit unsäglichem Tierleid verbunden ist", so Apel abschließend.
Dr. Peter W. Meier, CH-3775 Lenk
www.nachrichten.spawp.info

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