Was als Modell begonnen hat, soll zum 1. Januar 2011 als Gesetz gelten: "Begleitetes Fahren mit 17". Das Bundeskabinett stimmte einem entsprechenden Änderungsentwurf des Straßenverkehrsgesetzes zu. Denn die „Probe am Steuer“ hat das Unfallrisiko von Anfängerinnen und Anfängern deutlich gesenkt.
Der Modellversuch wird seit 2005 in allen Bundesländern freiwillig umgesetzt und ist bis zum 31.12.2010 befristet. Die Gesetzesänderung soll das Modellvorhaben in dauerhaftes Recht überführen.
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