Steinhausen/ Karlsruhe, 30. Juni 2010. Anschlussinhaber können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN¬Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem gerade veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) und den dortigen Beklagten u.a. zur Unterlassung verurteilt. Private Anschlussinhaber haben zu prüfen, ob ihr WLAN¬Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten missbraucht zu werden.