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Familienrecht

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Urteil aus Karlsruhe stärkt liberalen Reformvorstoß im Sorgerecht

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt und folgte einem Richterspruch aus Straßburg. Jetzt müssten Mütter das Sorgerecht mit Vätern teilen, wenn das dem Kindeswohl entspreche. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern.“

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Sorgerecht lediger Väter: Wasser auf unsere Mühlen

Anlässlich des gestern veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht lediger Väter erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:

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Die Rechtsprechung zur nachehelichen Unterhaltsbefristung

In Deutschland kommt auf jeweils zwei neue Ehen eine Scheidung. Es ist also kaum verwunderlich, dass deutsche Gerichte oft mit Scheidungsangelegenheiten befasst sind. Häufig wird vor Gericht um den Betrag oder die Dauer des nachehelichen Unterhalts gestritten. Die zeitliche Befristung der Unterhaltsleistung zwischen ehemaligen Eheleuten findet ihre Begründung in

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Professionelle Rechtsberatung auf Rügen

Mandanten, die auf Rügen nach einer professionellen Rechtsberatung suchen, werden bei den Rechtsanwälten Alexander Dobiasch und Rupert Richter fündig. Seit 2003 führen die beiden Rechtsexperten eine Kanzlei im Sinne ihrer Mandanten. Die rechtsanwaltliche Tätigkeit von Alexander Dobiasch reicht bis ins Jahr 1997 zurück, während Rupert Richter bereits seit 1990 als Rechtsanwalt tätig ist. Diese langjährige Erfahrung und fachliche Expertise ermöglicht ihnen in folgenden Schwerpunktbereichen ein erfolgreiches Engagement im Namen ihrer Mandanten.

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Binationale Scheidung oh je, private Rechtswahl ok!

Zu den Plänen der EU-Kommission, grenzüberschreitende Scheidungen in der EU zu vereinfachen, erklärt der Bundestagsabgeordnete und für das Familienrecht zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:

Bei binationalen Ehen muss frühzeitig klar sein, nach welchem Recht eine eventuelle Scheidung vonstatten geht. Der bisherige Wettlauf zwischen Eheleuten aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten um das anzuwendende Scheidungsrecht muss beendet werden.

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