Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO) des Steuerrechts bestimmen, wer gesetzlich zur Buchführung verpflichtet ist. Die Steuerberatung Hilde-Christine Walther informiert Sie gerne über die Buchführungspflicht und ob Ihre Tätigkeit ihr unterliegt.
Aus § 238 des Handelsgesetzbuches ergibt sich für alle Kaufleute eine Verpflichtung zur gesetzlichen Buchführung. Die Bestimmungen der §§ 140f. in der Abgabenordnung dehnen diese Pflicht auf weitere Personenkreise aus.
Gemäß HGB ist grundsätzlich jeder Unternehmer als Kaufmann zu beurteilen, sofern er ein selbständiges Handelsgewerbe betreibt.