Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehegatten bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist, erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Schwulen- und Lesbenpolitik MICHAEL KAUCH:
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