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Betriebskostenabrechnung

Tücken der Betriebskostenabrechnung - Vorsicht bei Mietminderungen

Die jährliche Betriebskostenabrechnung sorgt bei vielen Mietern für Unmut, da die Vermieter häufig Nachzahlungen fordern, wobei die Abrechnung in jedem Fall genau geprüft werden sollte.

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Mieter sollten Betriebskostenabrechnungen nachrechnen

Zur Zeit erhalten viele Mieter ihre Betriebskostenabrechnung. Doppelt ärgerlich:

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Neues Buch beweist – jeder Vermieter kann Nebenkosten einfach und zügig abrechnen

Die Nachfrage nach der ersten Auflage des Buches „Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die zweite Miete“ war viel größer, als vom Verlag erwartet.
Nachdem es auch von Buchhandlungen und Online-Buchhändlern angeboten wurde, war es schnell ausverkauft. Viele Leser fragten, wann und ob eine neue Auflage erscheint.

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Bild von Denker

Bundesgerichtshof vereinfacht Betriebskostenabrechnung

Vermieter dürfen die für ihr Gebäude anfallenden Kosten von Sach- und Haftpflichtversicherungen in den Betriebskostenabrechnungen unter der Position „Versicherungen“ zusammenfassen. Sie müssen die auf die Mieter umlegbaren Versicherungen nicht im Einzelnen aufschlüsseln. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 346/08) weist die Württembergische Versicherung, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hin.

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „DER Vorsorge-Spezialist“ für Vermögensbildung, Wohneigentum, finanzielle Absicherung und Risikoschutz in allen Lebenslagen. (http://www.eurofinanzkapital.de/wuestenrot)

Laut Gericht genügt es, wenn Vermieter in der Abrechnung nach den Betriebskostenarten differenzieren, die in § 2 der Betriebskostenverordnung zusammengefasst genannt sind. Dabei gehören zur Betriebskostenart „Sach- und Haftpflichtversicherung“ insbesondere die Kosten für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.

Mieter haben die Betriebskosten zu tragen, wenn

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Bild von MicroTarife

Fehlende Transparenz in der Betriebskostenabrechnung

Einmal jährlich rechnet der Vermieter mit dem Mieter die genauen Nebenkosten ab, darin sind die allgemeinen Betriebskosten und eben auch die Kosten für Strom und Gas enthalten. Knackpunkt und Verursacher für überhöhte Stromkosten ist vor allem auch die Heizkosten: Denn die sogenannten Betriebsstromkosten sind oft nicht gesondert aufgeführt, sondern werden in die Heizkosten mit einbezogen, der Posten „Betriebsstrom“ tritt also gar nicht auf und ist somit für den Mieter auch nicht nachvollziehbar und prüfbar.

Bei www.microtarife.de kann jetzt jeder Verbraucher die Stromkosten und Gaskosten nachprüfen mit dem Strom-Preisvergleich und dem Gas-Preisvergleich.

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