Die Unfallversicherung greift im Falle eines Unfalles – das ist fast jedem klar. Teilweise nicht bekannt ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung Teil des Sozialversicherungspaketes ist, die bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einspringt. Immer dann, wenn ein Unfall in der Freizeit passiert, haftet sie nicht. Dafür ist der Schutz durch eine private Unfallversicherung erforderlich. (Quelle: http://www.eurofinanzkapital.de/node/146)
Unfallversicherung Versicherungsvergleich
http://www.eurofinanzkapital.de/unfallversicherung-vergleich
Private Unfallversicherungen lassen sich in zwei Grundkategorien einteilen:
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