Am 6.6.2008 wurden die Änderungen zum Energiewirtschaftsgesetz unter der Überschrift "Liberalisierung des Messwesens" beschlossen. Die Liberalisierung des Messwesens wird mittelfristig zum bundesweiten Einsatz der so genannten Smart Meter führen. Dabei wird es neben der Messung des Stromverbrauchs auch intelligente Messlösungen für den Gas-, Wasser- und Fernwärmeverbrauch geben. Energieversorger sind dann verpflichtet, mit dem Kunden (Endverbraucher), sofern er dies wünscht, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu vereinbaren. Darüber hinaus müssen Stromversorgungsunternehmen spätestens bis zum 30.12.2010 einen Tarif anbieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung und Steuerung setzt. Hier sieht der Gesetzgeber insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife vor.