Stark gestiegene Energiepreise waren in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Energieversorgern. Daran waren sowohl große Energieanbieter wie E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall und EWE, aber auch viele Stadtwerke beteiligt. Die Explosion der Preise für Strom und Gas in Deutschland beruht nicht allein auf einer Knappheit der Energie auf den Weltmärkten, sondern auch auf dem Gewinnstreben von Versorgungsunternehmen, die ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. U. a. zum Schutz vor Ausbeutung hat der Gesetzgeber das Kartellrecht geschaffen, als zentrale Norm das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Am 18.12.2007 wurde in das GWB der § 29 zur Energiewirtschaft eingefügt, das geschah mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels.