München, im Juni 2010: Am 11. Juni ist das neue Gesetz zum Verbraucherkreditschutz in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist eine bessere Information der Verbraucher bei Aufnahme eines Kredits. Geeignet ist das Gesetz auch, um Vorwürfe über Abzocke oder Betrug zu entkräften, so Auer Witte Thiel. Verbraucher müssen demnach ab sofort schon vor Abschluss eines Vertrags über wesentliche Bestandteile des Kredits informiert werden. Auch die Werbung unterliegt nun strengeren Kriterien – das neue Gesetz verpflichtet die Kreditinstitute, mit realistischen Zinssätzen zu werben. Die Münchner Rechtsanwälte Auer Witte Thiel sehen nunmehr eine gute Chance, ungerechtfertige Behauptungen über Abzocke und Betrug zu widerlegen.