Die AOK Rheinland versucht mit Hilfe der 3 Jahresregel, die noch bis zum 31.12.2010 gilt, Behinderte Arbeitnehmer, welche in der privaten Krankenversicherung gut versorgt sind, in die gesetzliche Krankenversicherung zu zwingen, auch wenn diese seit mehr als 10 Jahren privat versichert sind.