Jerevan (Armenien) — Am 24. November 2010 hat sich die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in öffentlicher Verhandlung mit der Frage beschäftigt, inwieweit sich das Recht auf Wehrdienstverweigerung im Geltungsbereich der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit bewegt.