Herrschen in einer Neubau-Mietwohnung im Sommer am Tag über 30 Grad, während der Nacht über 25 Grad, so kann laut einem am Amtsgericht Hamburg kürzlich gesprochenen Urteil Mietminderung geltend gemacht werden. Da Immobilienportal www.myimmo.de informiert.
Im dem verhandelten Fall ging es um eine Dachgeschosswohnung eines 1998 gebauten Mehrfamilienhauses.
Diese Pressemitteilung (Online-Artikel) ist von einem verifizierten Autor.
OnlinePresse.info, der Pressedienst mit Presseverteiler für Nachrichten und Neuigkeiten.