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MidiJobber

Checkliste zur gesetzlichen Absicherung der Arbeitgeber

(Düsseldorf, 23.07.2010) Für Mitarbeiter, die regelmäßig nicht mehr als 400,- € monatlich verdienen (geringfügig Be-schäftigte bzw. Minijobber), fallen lediglich Pauschalabgaben zur Sozialversicherung an. Diese werden allein vom Arbeitgeber getragen, sodass der Minijobber selbst keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu zahlen hat.

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